Allgemeine Geschäfts­bedingungen der Lichtspielwerke GmbH

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "AGB") gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Lichtspielwerke GmbH (im Folgenden: "Lichtspielwerke GmbH") im Zusammenhang mit der Produktion von Medienerzeugnissen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (im Folgenden: "Auftraggeber") gelten nur, wenn sie von der Lichtspielwerke GmbH schriftlich anerkannt werden.

2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote der Lichtspielwerke GmbH sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Lichtspielwerke GmbH oder durch die Ausführung der Leistung zustande.

2.2 Die Lichtspielwerke GmbH behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3 Leistungen und Preise

3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Auftrag. Zusätzliche Leistungen oder Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Lichtspielwerke GmbH.

3.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.3 Die Lichtspielwerke GmbH stellt dem Auftraggeber bei Arbeiten im Bereich der Film- und Videoproduktion nach Abschluss der vereinbarten Leistungen eine endgültige Fassung des Erzeugnisses zur Verfügung. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, diese endgültige Fassung innerhalb von 14 Tagen auf eventuelle Mängel zu prüfen und gegebenenfalls die Nachbesserung dieser Mängel zu verlangen.

3.4 Die Lichtspielwerke GmbH behält sich das Recht vor, bereits vor der Abnahme durch den Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von 25 % der Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Erst nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber wird die verbleibende Vergütung fällig, wenn nicht anders vereinbart.

3.5 Sollte sich während der Produktion herausstellen, dass der tatsächliche Umfang der Leistungen der Lichtspielwerke GmbH den im Vertrag vereinbarten Umfang überschreitet, wird die Lichtspielwerke GmbH den Auftraggeber über die Mehrkosten informieren und eine entsprechende Anpassung des Vertrags vereinbaren. Der Auftraggeber hat das Recht, die zusätzlichen Leistungen abzulehnen. In diesem Fall wird die Lichtspielwerke GmbH die bereits erbrachten Leistungen in Rechnung stellen und die Produktion einstellen. Die Ergebnisse, der bis dahin erbrachten Leistungen, können dem Auftraggeber auf Wunsch hin, gegen die Erstattung dadurch entstehender Kosten, zur Verfügung gestellt werden.

3.6 Der Auftraggeber hat das Recht, während der Produktion den angeforderten Leistungsumfang zu verringern. Dies muss der Lichtspielwerke GmbH schriftlich mitgeteilt werden. In diesem Fall wird ein neues Angebot für die verbleibenden Leistungen erstellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle bis zu dem Zeitpunkt der Änderung des Leistungsumfangs entstandenen Kosten zu tragen. Dies gilt auch, wenn der Auftrag frühzeitig beendet wird.

3.7 Sollte ein Dreh durch den Auftraggeber weniger als 8 Werktage vor dem Drehtag abgesagt werden, so behält sich die Lichtspielwerke GmbH, wenn nicht anders vereinbart, das Recht vor, 35 % der Kosten des Drehtags in Rechnung zu stellen. Sollte ein Dreh durch den Auftraggeber weniger als 5 Werktage vor dem Drehtag abgesagt werden, so behält sich die Lichtspielwerke GmbH, wenn nicht anders vereinbart, das Recht vor, 70 % der Kosten des Drehtags in Rechnung zu stellen.

4 Zahlungsbedingungen

4.1 Die Zahlung erfolgt gemäß den im schriftlichen Auftrag vereinbarten Zahlungsbedingungen.

4.2 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist die Lichtspielwerke GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Lichtspielwerke GmbH.

6 Haftung

6.1 Die Lichtspielwerke GmbH haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.

6.2 Die Lichtspielwerke GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Ereignisse, die der Lichtspielwerke GmbH nicht zuzurechnen sind (z.B. Ausfall von Ausrüstungen, technischen Schwierigkeiten, Wetterereignisse), verursacht werden.

6.3 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

7 Nutzungsrecht

7.1 Der Auftraggeber erwirbt durch die Zahlung des vereinbarten Honorars das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht an den von der Lichtspielwerke GmbH erstellten Medienerzeugnissen. Dies beinhaltet, wenn nicht anders vertraglich vereinbart, das Recht eben diese Erzeugnisse zu präsentieren, zu verbreiten und zu vervielfältigen.

7.2 Auf Wunsch des Auftraggebers und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung, kann die Lichtspielwerke GmbH auch das Rohmaterial, wie z.B. unbearbeitete Aufnahmen, auf einem geeigneten Datenträger kostenpflichtig bereitstellen. Der Auftraggeber erhält hiermit lediglich das Nutzungsrecht an dem Rohmaterial, jedoch kein Eigentumsrecht. Um die Verfügbarkeit des Rohmaterials zu gewährleisten, verpflichtet sich die Lichtspielwerke GmbH die Rohmaterialien bis mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrags zu speichern. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden. Sollte er das Einverständnis widerrufen, muss dies schriftlich erfolgen.

7.3 Die Lichtspielwerke GmbH behält sich das Recht vor, für eigene Zwecke Referenzaufnahmen der produzierten Filme zu verwenden.

8 Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Name und/oder das Logo des Auftraggebers auf der Website der Lichtspielwerke GmbH sowie in deren Marketingmaterialien genannt werden dürfen. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen.

8.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 28.02.2023